Ellis Kuschelherzen Erstlingspuppen

Gerade auf die Welt gekommen und in den ersten Monaten muss dein Baby viele neue Eindrücke verarbeiten und den Verlust der Mama verschmerzen. Bei der Eingewöhnung an seine neue Welt ist ein sogenanntes Übergangsobjekt  hilfreich wie z. Bsp. eine weiche Puppe. Die Puppe schenkt deinem Kind die Nähe und  Wärme die es sonst von Dir bekommt. Mein Kuschelherz kann deinem Baby dabei helfen, den Verlust seiner Mama zu verkraften und sich sicher und geborgen zu fühlen.
Kleine Stoffpuppen aus Nicki - Puppen für Babys
Meine Kuschelherzen sind von mir speziell für die Allerkleinsten gemacht und ab der Geburt geeignet. Ihre Puppenkörper sind aus kuscheligem Nicki fest mit dem Köpfchen vernäht und mit warmer Schäfchenwolle ganz weich gestopft. Arme, Kopf und Beine sind beweglich. Die kleinen Puppen-Fäustchen laden zum Nuckeln und kauen ein, denn Babys nehmen gern noch alles in den Mund. Die Gesichter sind gestickt und bewusst ohne Nase. Statt kitzeliger und fusseliger Haare haben meine Erstlingspuppen eine  fest angenähte Zipfelmütze.

Details:

  • Größe: 23 cm
  • Oberstoff: Baumwollnicki und Baumwolltrikot
  • Füllung: BIOLand Schurwolle
  • Handwäsche bei 30°C
  • ab der Geburt

Ich fertige meine Kuschelherzen Erstlingspuppen ausschließlich aus hochwertigen Materialien in zertifizierter BIO-Qualität. Wenn es nötig sein sollte, kannst du sie ganz einfach mit lauwarmen Wasser und einem milden Babyshampoo reinigen. Eine Pflegeanleitung liegt all meinen Puppenkindern bei.

Fazit

Meine Erstlingspuppen können dein Baby schon vom ersten Tag an begleiten.Dein Baby hat etwas zum  kuscheln und liebhaben. Zwischen deinem Baby und seinem Kuschelherz kann sich eine starke Bindung entwickeln und so eine wichtige Rolle im Leben deines Kindes einnehmen. Und wenn das Kuschelherz dann vielleicht auch noch nach Mama riecht, ist es ein perfekter Begleiter in seiner neuen Welt.

 

reisefertige Kuschelpuppen

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Rechtliches

Für meine Kuschelherzen liegt beim Deutschen Patent- u. Markenamt (DPMA) ein Designpatent vor.
Das Designpatent wird von der Designverordnung (DesignV) und vom Designgesetz (DesignG) geregelt und schützt das eingetragene Design in der Farb- und Formgebung.
Als Inhaber eines eingetragenen Designs besitze ich das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Ich kann es Dritten verbieten, mein Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden.
Das heißt, als Designinhaber kann ich gegen jedes Design vorgehen, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck als das eingetragene Design erweckt. Bitte respektiere meine Rechte!